Statik
Standsicherheitsnachweis Tragwerksplanung
Ein jedes Gebäude “ …ist so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit nicht gefährdet werden…“ (LBO §3)
um dieser Gesetzesforderung nachzukommen, ist die Aufstellung eines Standsicherheitsnachweises erforderlich
Die Landesbauordnung besagt auch wer diese Standsicherheitsnachweise aufstellen darf:
“ Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen werden von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt, die als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sind (qualifizierte Tragwerksplanerin oder qualifizierter Tragwerksplaner)“
Landesbauordnung NRW § 54 (4)
In meiner Eigenschaft als qualifizierter Tragwerksplaner bin ich dazu berechtigt und kann diese Aufgabe für Ihr Projekt übernehmen.