Baustatik, Tragwerksplanung

Statik

Standsicherheitsnachweis Tragwerksplanung

Ein jedes Gebäude “ …ist so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit nicht gefährdet werden…“ (LBO §3)

um dieser Gesetzesforderung nachzukommen, ist die Aufstellung eines Standsicherheitsnachweises erforderlich

Landesbauordnung NRW § 54 (4)

In meiner Eigenschaft als qualifizierter Tragwerksplaner bin ich dazu berechtigt und kann diese Aufgabe für Ihr Projekt übernehmen.